Datum: 23. April 2010, 11.00 bis 14.00 Uhr
Ort: IDIS-Seminarraum am Floßplatz 4, Leipzig

Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände 2010

Aufgrund der Schlecht- und Nichtumsetzung des NADA-Codes müssen 19 der 60 Spitzensportfachverbände staatliche Fördermittel zurückerstatten. Die Zückerstattungsbeträge belaufen sich von € 1.400,00 bis € 88.000,00; teilweise werden 16 % der Fördersumme zurückgefordert.Die Gefahr der Rückforderung von Fördermitteln bei Mängeln im Anti-Doping-Kampf besteht aber nicht nur für die nationalen Spitzensportfachverbände, sondern auch für die einzelnen Landessportfachverbände . Auf der Kultusministerkonferenz 2006 wurde beschlossen, dass eine flächendeckende Anti-Doping-Bekämpfung zu gewährleisten ist.

Im Hinblick darauf führt das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht einen Workshop zum Thema

„Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände“

durch. In diesem soll insbesondere die Satzungsqualität der Anti-Doping-Ordnungen, die Zulässigkeit von Verweisungen auf den NADA-Code und die vertragliche Unterwerfung unter die Verbandsordnungsgewalt in sogenannten „Athletenvereinbarungen“ besprochen werden. Dabei berücksichtigt der Workshop die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Der Workshop richtet sich an die Präsidenten, Rechtsausschüsse und Anti-Doping-Beauftragte der Verbände sowie Verbandsjuristen.

Auch dieses Jahr konnten wir als Referenten Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Nagel, LL.M.Eur. gewinnen. Er ist ausgewiesener Experte bezüglich der Umsetzungsmechanismen des NADA-Codes 2009. Er hat in der causa sport 1/2009 einen Aufsatz zum Thema „Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes“ veröffentlicht. Demnächst erscheint in der causa sport 2/2010 der Aufsatz „Satzungsqualität der Anti-Doping-Ordnungen der Verbände“ und im zweiten Tagungsband des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht der Aufsatz „Zulässigkeit von dynamischen Verweisungen in den Athletenvereinbarungen“.