Dopingkongress in Bonn

Fachübergreifender Kongress zum Thema Doping im Sport
am 30. und 31. Mai 2008 in Bonn

Die Tagung wurde eröffnet durch Richard B. Eimer, Rechtsanwalt und Vorsitzende der ARGE Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein. Im Anschluss folgte ein Grußwort der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Frau Bärbel Dickmann.

Fachlich führte in den Tagungsgegenstand Prof. Dr. Karl-Heinrich Bette, Soziologe an der TU Darmstadt, Institut für Sportwissenschaft, ein. Er hob insbesondere heraus, dass Doping in komplexes Phänomen darstellt, welches nicht nur die Sportler sowie Trainer und Ärzte betrifft, vielmehr sind auch Mediensponsoren – ja die gesamte Gesellschaft – involviert. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Sportler durch dieses Gesamtsystem unter Leistungsdruck gesetzt wird, der sich nicht selten in einer Überforderung manifestiert. Dieses gesellschaftliche Phänomen verbindet sich mit einer breit gefächerten Motivationslage des Sportlers, die schließlich dazu führt, dass das Phänomen nicht durch einseitige Maßnahmen bekämpft werden kann. Gefordert ist vielmehr ein Aufbruch des Gesamtsystems von allen Seiten. Wie dieser Aufbruch erfolgen kann, wurde im Anschluss in 3 Teilen diskutiert.

Im ersten Teil stand der Sportler als Patient im Mittelpunkt, wobei insbesondere die Verantwortung des Arztes diskutiert wurde. Hier stellte sich heraus, dass der Arzt als Vertrauensperson des Sportlers eine zentrale Rolle einnimmt. Ohne ihn ist ein Doping in der zu beobachtenden modernen Form nicht möglich. In diesem Zusammenhang erstaunt es umso mehr, dass selbst bei Ärzten ein Wissensdefizit hinsichtlich der Folgen des Dopings zu beobachten ist. Auch scheinen die berufsständigen Verbände kein Interesse daran zu haben, diesen Missstand zu beseitigen. Wie im einleitenden Vortrag von Prof. Bette bereits unter soziologische Gesichtspunkten dargestellt, spielt der Arzt – auch in seiner Verbindung zum erfolgreichen Sportler – eine zentrale Rolle im System.

Am Nachmittag des ersten Tagungstages wurde schließlich ein anderer Teil der Gesellschaft, nämlich Wirtschaft, Politik und Medien unter die Lupe genommen. Hier stellte sich heraus, dass diese zwar nicht ein derartig enge Verbindung zum Doping missbrauchenden Sportler haben wie der Arzt, jedoch durch die Erzeugung des Erwartungsdruckes das System mittelbar erheblich beeinflussen.

Der vierte Teil beschäftigte sich schließlich mit den rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten auf einen Dopingverstoß. Hierzu wurde die Rolle der NADA erörtert, insbesondere in Abgrenzung zu den Befugnissen der Staatsanwaltschaft. Das Thema wurde – wie nicht anders zu erwarten – kontrovers diskutiert. Die Argumente für und gegen eine staatliche Verfolgung von „Dopingsündern“ sind hinreichend bekannt, ebenso die politisch getroffene Entscheidung, die Verfolgung in erster Linie den Verbänden bzw. der NADA zu überlassen. Es wurde jedoch herausgestellt, dass diese Verfolgung noch konsequenter als bisher erfolgen muss und – falls ein Ermittlungsspielraum für die Staatsanwaltschaft eröffnet ist (Bsp.: Betrug gem. § 263) – die Staatsanwaltschaft auch konsequenter ermitteln müsste. Insgesamt wird aber (auch wenn Verbandsstrafbarkeit und staatliche Verfolgungsbehörden kooperieren und die Zahnräder ineinander greifen) allein der repressive Teil der Dopingbekämpfung nicht ausreichen, um das Phänomen einzudämmen. Auch hier kann wieder auf den einleitenden Vortrag von Prof. Bette Bezug genommen werden, der die Komplexität des Themas zum Gegenstand hatte. Insofern waren sich alle Diskutanten einig, dass ein Hauptschwerpunkt der Dopingbekämpfung in der Prävention, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, liegen muss.

In der abschließenden Diskussion wurde versucht, eine Resolution zur Dopingbekämpfung zu verabschieden. Auch hier zeigte sich die Diversität des Themas, die zufolge hatte, dass sich vorerst nicht auf einen gemeinsamen Text geeinigt werden konnte. Hintergrund ist, dass die Vertreter der verschiedenen Ansichten zwar auf den gemeinsamen Nenner zu bringen sind, dass Doping als Missstand in irgendeiner Form zu bekämpfen, einzudämmen ist. Die Wege dorthin werden jedoch verschieden beurteilt. Nichts desto trotz wurden Prof. Bette, Prof. Reul und Rechtsanwalt Eimer mit der Verabschiedung der Resolution beauftragt. Wir sind gespannt, ob sich die verschiedenen Ansicht letztlich doch in der Formulierung einiger Hauptthesen in Einklang bringen lassen.


...es war möglich:  "Bonner Resolution zum Doping

 

Einzelheiten zum Kongress erfahren sie hier.

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