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Das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht versteht sich als Vermittler zwischen den Welten der Theorie des Sportrechts und dessen Anwendung in der Praxis. Die satzungsmäßigen Aufgaben des Instituts, das als gemeinnütziger Verein geführt wird, sind die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung auf dem Gebiet des Sportrechts sowie verwandter Rechtsgebiete.
Getreu dem Satzungsmotto der Verbindung von wissenschaftlicher Aufarbeitung aktueller Fragen des Sportrechts und deren praxisrelevanter Anwendung widmet sich das Institut für Sportrecht folgenden Aufgaben:
