Sportereignisse und Rechte der Veranstalter



„Keine Sanktion, sondern Prävention“
Stadionverbote das Thema bei Leipziger  
Sportrechtsveranstaltung

Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen – Finden sich friedliche Fans inmitten von Krawallen und Auseinandersetzungen wieder, müssen sie befürchten, ein Stadionverbot zu erhalten. Ganz nach dem Motto, dabei sein ist alles.  „Bei den DFB-Richtlinien über die Stadionverbote sehe  ich noch Nachbesserungsbedarf“,  erklärte Prof. Wolf-Dietrich Walker  von  der Universität  Gießen  bei  der  Sportrechtsveranstaltung  „Sportereignisse  und Rechte  der  Veranstalter“  am  vergangenen  Freitag,  die  von  der Deutsch Schweizerischen Gesellschaft  für Sportrecht  (DSGSR) organisiert wurde. So könne ein  reines Ermittlungsverfahren gegen Krawallmacher oder die Annahme, dass Fans gewalttätig werden, nicht ausreichen für ein solches Verbot.

Gleich zu Beginn stellte der Präsident der DSGSR, Sven Nagel, die Frage:
„Was können Vereine  tun, um der Gewalt entgegenzuwirken?“ Die Alternative der Stadionverbote entfachte eine kontroverse Diskussion bezüglich ihrer Wirksamkeit.

Rassistische Beleidigungen, Anzünden  von Pyrotechnik  und Werfen  von Gegenständen sind nach Aussage von der Juristin des Deutschen Fußball Bundes  (DFB), Eva  Immerheiser, die Hauptprobleme  im Stadion. Solche bundesweiten  Verbote  können  durch  die  Vereine  durch  eine  Bevollmächtigung  nur  bis  zur  vierten  Liga  ausgesprochen werden. Genau  das sieht Prof. Diethelm Klesczewski problematisch: „Die Gewalt hat ihren Ort gewechselt,  von  den  oberen  in  die  unteren  Ligen.“  Für  den  Juristen  der Universität  Leipzig  sind  bundesweite  Stadionverbote  unzulässig.  „Man verwechselt  hier  Tatsachenbehauptungen mit  feststehenden  Tatsachen“, so Klesczewski weiter: „Das ist, als wenn ich meiner Tochter eine Ohrfeige gebe und ihr dann sage, das ist präventiv. Das würde sie nicht verstehen.“ Seiner  Meinung  nach  reiche  ein  Anfangsverdacht  und  einleitendes  Ermittlungsverfahren  gegen  eventuelle  Krawallmacher  nicht  aus.  Anstelle von Verboten wäre es beispielsweise besser, Gewalttäter und Randalierer zu resozialisieren.



Sven Nagel, Eva Immerheiser, Diethelm Klesczewski, Wolf-Dietrich Walker (v.l.n.r.)

Für  Eva  Immerheiser  seien  die  Zahlen  der  Stadionverbote  „stark  rückläufig“. Aktuell  gibt  es  nach Aussage  des DFB  3786 Personen,  die  sich Fußballspiele  nicht  im  Stadion  ansehen  dürfen.  „Dabei  sollte  aber  nicht vergessen werden, dass bis Ende Juni 1000 Verbote auslaufen“, sagte die Juristin. Weiterhin  betonte  sie,  die Verhängung  von  Stadionverboten  sei „keine Sanktion, sondern Prävention“. Dementsprechend können Vereine solche Strafen verhängen, auch wenn sie Störungen nur befürchten. Gewalt  und Ausschreitungen  können  nicht  nur Stadionverbote  zur  Folge haben, sondern auch Sanktionen  für den Verein, wie zum Beispiel Geldstrafen,  Punktabzüge  oder  Lizenzverluste.  Nach  Aussage  des  Vorsitzenden der Sportgerichte des Sächsischen und des Nordostdeutschen Fußballverbandes, Stephan Oberholz,  seien Krawalle  „kein Ostproblem“. Während  in  der  Regionalliga  Nord,  eine  der  „friedfertigsten  Ligen“  mit vielen Ostvereinen, beispielsweise nur vier Verfahren in der Saison liefen, gab  es  in  der  selbigen  Liga West  15  Verfahren  mit  mehreren  Geisterspielen als Folge. Der seit drei Jahren dem DFB-Sportgericht angehörige Oberholz  sagte  weiter:  „In  den  ersten  vier  Ligen  hatten  wir  mehr  Zuschauerausschreitungen. Wir  mussten  also  mehr  Verbandsstrafen  aussprechen in der zurückliegenden Saison als davor.“ In der ersten Bundesliga  gab  es  fast  genau  so  viele Sanktionen wie  in  der Regionalliga.
Vor allem  der  VfL  Bochum,  Hertha  Berlin,  Hansa  Rostock  und  Fortuna Düsseldorf  traten  oft hervor.  „Das  ist  eine Zunahme,  die  schon beachtet werden muss.“

Fanbetreuung,  genügend  Sicherheitspersonal,  das  deeskalierend  auftritt und auch  interne Ahndungen der Vereine sind entscheidend, damit diese durch Randalierer keine Verbandsstrafen auferlegt bekommen.  „Ich habe noch  nicht  einen  Verein  gesehen,  der  das  alles  hinbekommen  hat,“  bemerkte Richter Oberholz abschließend. Die  Veranstaltung  zeigte  auf,  dass  nicht  nur  bei  den  Vereinen  weiterer Handlungsbedarf besteht, sondern auch die Rechtsgrundlagen verbessert werden müssen.
Dieser Arbeit wird sich der Veranstalter weiter widmen.



Stephan Oberholz macht auf die zunehmende Zuschauerausschreitungen aufmerksam