Arztethos und Dopingmissbrauch

Die ärztliche Mitwirkung am Doping ist sowohl im Leistungssport als auch im Breitensport nicht mit den Grundsätzen der ärztlichen Ethik zu vereinbaren. Im Falle der Kenntnisnahme der Dopingpraxis eines Patienten, wird dem Arzt empfohlen, diesen vor den Risiken zu warnen. Die Sportverbände sollten von den Kadersportlern – im Rahmen der Unterwerfung des Sportlers unter die Anti-Doping-Bestimmungen des Verbandes – vorab eine Entbindung des Verbandsarztes von der Schweigepflicht bei Doping verlangen, damit sich der Sportarzt nicht der Verletzung der Schweigepflicht strafbar macht, wenn er Dopingpraktiken der Athleten anzeigt. Wenn Ärzte, Tierärzte oder Apotheker aktiv an Dopingpraktiken mitwirken, kann ihnen wegen der möglichen Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit die Approbation entzogen werden, wodurch die wirtschaftliche Existenz des Arztes vollkommen zerstört werden kann. Daneben droht wegen der Berufsunwürdigkeit die Durchführung eines berufsrechtlichen Verfahrens.

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