Doktorarbeiten

Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht

Annika Gesenhoff
„Die Mitwirkungspflicht im sportschiedsgerichtlichen Verfahren, der Informationstransfer zwischen NADA und der Strafjustiz und der Nemo-Tenetur-Grundsatz.“

Die Arbeit untersucht, ob Beweismittel, die im verbandsinternen Dopingverfahren erhoben wurden, im staatlichen Strafverfahren verwertbar sind. Schwerpunkte der Arbeit stellen die Vereinbarkeit einer solchen Verwertung mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbelastungsfreiheit sowie der dafür erforderliche Informationsaustausch zwischen der NADA und den staatlichen Strafverfolgungsbehörden dar.


Bereich Verfahrensrecht und Menschenrechte

Sarah Hünting
„Zugang zur Sportschiedsgerichtsbarkeit im Lichte des Art. 6 EMRK“

Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit finanzieller Zugangshürden zum Court of Arbitration for Sport (CAS) mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 6 Abs. 1 EMRK. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen der EMRK an den effektiven Zugang zum CAS sowie die Frage, inwiefern die geltenden Regelungen zur Legal Aid am CAS den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK gerecht werden. Hierzu werden die Rechtsprechung des EGMR, die Besonderheiten der Sportschiedsgerichtsbarkeit und die Legal-Aid-Regelungen des CAS systematisch untersucht.


Schnittstellenbereich von Sport-, Kartell-, Europa- und Prozessrecht

Christian Lederer
(Arbeitstitel) „Schlussfolgerungen aus dem RFC Seraing-Urteil des EuGH (Urt. v. 1.8.2025, C-600/23) für die Stakeholder des Sports (Verbände, Athleten/Vereine, Mitgliedstaaten) – Auswirkungen auf Schiedsvereinbarungen, Maßstäbe einer kartellrechtlichen Ordre public-Kontrolle und Rückwirkungen auf Ebene der Mitgliedstaaten.“

Die fortschreitende Globalisierung und Kommerzialisierung des modernen Sports bringt neben steigenden wirtschaftlichen Potentialen zunehmend auch verbandsrechtliche Konfliktlagen ins Spiel – insbesondere die Frage, inwieweit die internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit den unionsrechtlichen Anforderungen an effektiven Rechtsschutz genügt. Ausgehend von einer der medial aufsehenerregendsten sportkartellrechtlichen Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit will der Verfasser gegenwärtige Rechtsprechungstendenzen des EuGH im europäischen Sportkartellrecht herausarbeiten, rechtswissenschaftlich einordnen und ihre potentiellen Auswirkungen auf den gelebten Sport untersuchen.

Nach Auffassung des EuGH im RFC Seraing-Urteil wird der nach Art. 19 EUV, Art. 47 GrCh und Art. 6 EMRK gebotene effektive Rechtsschutz schiedsklauselunterworfener Athleten und Vereine dadurch beeinträchtigt, dass die entsprechenden Schiedssprüche außerhalb der Jurisdiktion der Europäischen Union ergehen. Diese Verfahrensstruktur hat zur Folge, dass kein i.S.d. Art. 267 AEUV vorlageberechtigtes Gericht über die Einhaltung zwingenden Unionsrechts (ordre public) befinden kann.

Gegenstand der Untersuchung ist eine systematische Analyse und dogmatische Einordnung des Rechtsschutzgefüges im internationalen Sportrecht unter besonderer Berücksichtigung der unionsrechtlichen Anforderungen an die Mitgliedstaaten. Im Zentrum steht die Evaluierung der Tragweite des Seraing-Urteils entlang dreier Achsen: (1) ob der Entscheidung konstitutive Bedeutung für die Wirksamkeitsanforderungen an Schiedsvereinbarungen zukommt oder sie sich als deklaratorische Konkretisierung bestehender Rechtsprechungslinien erweist, (2) welche Maßstäbe künftig für eine kartellrechtliche Ordre public-Kontrolle gelten, und (3) welche Rückwirkungen sich hieraus für die Mitgliedstaaten und ihre Gerichte ergeben.


Bereich Schnittstelle zwischen Recht und Philosophie

Paul Ziegler
„Fairness als systemprägender Grundbegriff des Sportrechts“

Die Arbeit untersucht die rechtsphilosophischen Grundlagen des sportrechtlichen Fairnessbegriffs sowie dessen Verwendung in den Statuten und Regularien internationaler und nationaler Sportverbände und dessen Anwendung in der Rechtsprechung des CAS. Zudem wird ein Vergleich zum Begriffsverständnis in und außerhalb des Sportrechts durch die Rechtsprechung des EuGH und nationaler staatlicher Gerichte gezogen. Die Arbeit soll die Reichweite und Grenzen der Rechtfertigung der Einschränkung von Athlet:innnenrechten durch den Fairnessbegriff im System nationaler und internationaler Sportverbände beleuchten und zudem dessen Eignung für die Begründung von Schutzpflichten und Individualansprüchen untersuchen.