Datum: 10. Juni 2010
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Workshop "Probleme bei der Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzensportfachverbände und die Landessportfachverbände"

Mit dem Ziel rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes 2009 zukünftig vermeiden zu können, informierten sich bei der Veranstaltung des Institutes für Deutsches und Internationales Sportrecht am 10. Juni 25 Vertreter der nationalen Spitzenverbände und der Landessportfachverbände.

Im Laufe des Jahres 2009 hatte sich bereits herauskristallisiert, dass die Umsetzung des NADA-Codes auf rechtliche Probleme stößt. Bei einer Implementierung sei besonders zu beachten, dass die Erstreckung der Verbandsordungsgewalt auf den Betroffenen gewährleistet ist, so Dr. Sven Nagel, Referent des Workshops. Dr. Sven Nagel ist  Rechtsanwalt und ausgewiesener Experte bezüglich der Umsetzungsmechanismen des NADA-Codes 2009. Er hat zuletzt in der Causa Sport 1/2009 einen Aufsatz zum Thema „Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes“ veröffentlicht.

Wie er betont, müssen Ordnungsmaßnahmen bei einem Antidopingverstoß eine wirksame Grundlage in der Satzung haben. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Sportler – wie in der Vergangenheit geschehen – trotz verweigerter Dopingprobe einer Sperre entgehen. Dies soll eine ordnungsgemäße Verankerung des NADA-Codes 2009 verhindern; zumal die Gefahr besteht, dass die öffentliche Förderung der betroffenen Verbände bei einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung gestoppt werden könnte.

Das Problem der Integration des NADA-Codes 2009 betrifft allerdings nicht nur die nationalen Spitzenfachverbände, sondern auch die einzelnen Landesverbände. Um eine flächendeckende Antidopingbekämpfung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass auch auf Landesebene die rechtlichen Instrumentarien geschaffen werden, um im Falle eines Dopingverstoßes Sanktionen entsprechend den Vorgaben des NADA-Codes 2009 auszusprechen.

Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob die sogenannte „dynamische Verweisung“ auf den  Anti-Doping-Code des übergeordneten Spitzensportfachverbandes oder der Nationalen Anti-Doping-Agentur ausreichend ist, um im Ernstfall eine Sanktionierung des Betroffenen durchzusetzen.

Im Rahmen der Diskussion zeigte sich, dass der Umgang mit minderjährigen Leistungssportlern rechtliche Fragestellungen aufwirft, wie zum Beispiel die vertragliche Unterwerfung und die Sanktionierung im Falle eines Dopingverstoßes.

Der Kinder- und Jugendschutz im Sport ist einer von drei Arbeitskreisen des 3. Leipziger Sportrechtstages am 6./7. November 2009.