Workshop "Rechte und Pflichten der Sportler"

Deutlich verunsichert zeigen sich Spitzenathleten hinsichtlich der ab 1.1.2009 in Kraft getretenen Reglungen des Nada-Codes 2009. Besonders die von der Ein-Stunden-Regel betroffenen Freiheitsrechte und die Handhabung des Adams-Meldesystem zur Doping­bekämpfung sind Punkte über die aus Sportlersicht diskutiert werden muss. „Adams“, das neue Anti-Doping Administration & Management System der Welt-Antidopingagentur (Wada), sorgte in diesem Jahr schon für Aufsehen. 65 belgische Athleten reichten Klage gegen den Antidoping-Code ein, weil er gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz der Privatsphäre) verstoße.

Mit dem vom Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) veranstalteten Workshop zum Thema Rechte und Pflichten der Sportler wurde ein erster Schritt gewagt, die Sportler in eine Kommunikation über den Nada-Code einzubeziehen.

In den Räumen des Instituts in Leipzig referierte Dr. Sven Nagel über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen, der die Sportler und Verbände betreffenden Regelungen.

Die anwesenden Spitzensportler, wie Stefan Herbst und Annett Böhm, und Vertreter der Landessportverbände Sachsen-Anhalt und Nieder­sachsen diskutierten angeregt über Themen wie Athleten​­vereinbarungen. Dabei stand der Athlet als Rechtssubjekt und die Zulässigkeit der mit den Sportlern getroffenen Vereinbarungen im Mittelpunkt.

Die Umsetzung des Nada-Codes 2009 und die Schwierigkeiten, welche für behinderte Athleten aus den neuen Regelungen entstehen, wurde von Kirsten Meier vom Behindertensportverband dargelegt.

Fünf weitere Workshops, die von April bis Juni stattfinden sollen, befinden sich in der Vorbereitungsphase. Der nächste Workshop zum Thema „Management in Vereinen“ wird am 29.04.2009 stattfinden. Die folgenden Workshops beschäftigen sich unter anderem mit Themen wie „Sport und Versicherungen“ sowie „Medizin und Recht“.