Sponsoring und Vermarktungsrechte der Sportler und Verbände
Bei Sportsponsoring können zahlreiche, den Beteiligten originär zugeordneten Rechte und Rechtsgüter in Konflikt geraten. Würde jeder der Beteiligten strikt an seiner originären Rechtsposition festhalten, wäre die kommerzielle Verwertung der Veranstaltungen, Verbände oder Sportler praktisch unmöglich. Aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen liegt daher eine Mitwirkung der Sportler und Aktivensprecher bei dem Abschluss der Sponsoringverträge sowie die Beteiligung der Sportler an den Werbeflächen oder Erlösen nahe. Die Sportler sollten hingegen bei dem Abschluss von Individualsponsoringverträgen die Interessen des Verbandes berücksichtigen. Letztlich geht es darum, eine „gerechte und faire Lösung“ bei der Verteilung der Werberecht und -flächen zu finden.
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