Verzögerte Dopingkontrollen im Fußball

Das Gebot der beaufsichtigten Dopingprobe muss eingehalten und ein Verstoß als Verweigerung der Abgabe einer Dopingprobe sanktioniert werden, um Manipulationen vorzubeugen. Die Erfahrung zeigt, dass das „Ob“ und „Wie“ der Abgabe der Dopingprobe konkret in den Verbandsstatuten geregelt werden sollte, damit es nicht zu Unsicherheiten bei der Durchführung der Dopingkontrollen kommt. In diesem Zusammenhang ist den Verbänden die Einführung eines Chaperon-Systems – wie von der NADA und dem DFB vorgelebt – zu empfehlen. Mit Blick auf die Eigenverantwortlichkeit der Sportler wird diesen dringend angeraten, sich mit den sich ständig aktualisierenden Anti-Doping-Regeln und –Verfahren auseinanderzusetzen. Hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – nemo censetur ignorare legem!

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