Stellenausschreibung
4 Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (m/w/d)
auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Sportrechts.
Projekt
Die Juristenfakultät der Universität Leipzig und das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht e.V. (IDIS) führen ein von der Ingeborg-Groß-Stiftung gefördertes Forschungsprojektes mit dem Titel
„Rechte und Pflichten der Athleth:innen im System der nationalen und internationalen Sportverbände“
durch. Untersucht werden im Rahmen eines Graduiertenkolleg die Rechte und Pflichten der Sportler:innen im organisierten Sport, wobei insbesondere die organisatorischen und rechtlichen Besonderheiten (monopolistisches Pyramidensystem mit beschränkten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten) im Mittelpunkt stehen. Der zunächst generalisierende Ansatz, der die Besonderheiten des sozialen Systems des Sports im Verhältnis zu den materiellen Kernrechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) sowie dem Verfahrensrecht aufgreift, wird zu folgenden Untersuchungsgegenständen verdichtet, die im Rahmen der ausgeschriebenen Promotionsstellen näher untersucht werden sollen:
1. Sportrecht an der Schnittstelle zur Sportphilosophie
Arbeitstitel: „Sportrecht Allgemeiner Teil. Transsektorale Grundprinzipien des internen und externen Sportrechts“
Aufgabe dieses Teilbereiches des Forschungsprojektes ist es, zu analysieren, inwiefern die Besonderheiten des „sozialen Raumes Sport“ auf die Geltung und den Anwendungsbereich von allgemeinen Rechtsnormen durchschlägt. Ziel ist es hierbei, allgemeine Prinzipien herauszuarbeiten, die als „Sportrecht – Allgemeiner Teil“ Geltung in allen Teildisziplinen dieses Rechtsgebietes beanspruchen und die Grundlage der Bestimmung des Anwendungsbereichs sportrechtlicher Normen sind. Letztlich soll am Ende der Analyse und der strukturellen Begriffsbestimmung eine sportrechtliche Handlungslehre stehen, die festlegt und definiert, wann und in welcher Form bestimmte empirische Verhaltensweisen als „sportrechtsrelevant“ definiert werden und welche Handlungsprinzipien in diesem Zusammenhang gelten. Forschungsleitend ist die Hypothese, dass dem Sportrecht ein moralimprägnierter Rechtsbegriff zugrunde liegt, was wesentliche praktische Auswirkungen auf die konkrete Anwendung von Rechtsnormen im Sportbereich hat.
Wissenschaftliche Betreuung:
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Juristenfakultät der Universität Leipzig; Dr. phil. Rico Kauerhof D.E.A. (Paris 1 – Sorbonne), Vorstandsvorsitzender des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht; n.n.
2. Zivilrecht/Wettbewerbsrecht
Arbeitstitel: „Rule40 im Lichte deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts“
Untersucht wird, ob die derzeitigen Werbebeschränkungen bei Olympischen Spielen rechtmäßig sind. In diesem Zusammenhang ist wesentlicher Untersuchungsgegenstand die Frage, ob für eine Direktbeteiligung der Sportler:innen eine rechtliche Basis existiert. Zu analysieren ist auch ob die Praxis des IOC mit dem nationalen deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht übereinstimmt oder gegen dieses verstößt.
Wissenschaftliche Betreuung:
Prof. Dr. Jochen Mohr, Professur für Bürgerliches Recht insbesondere Wettbewerbsrecht, Energierecht, Regulierungs- und Arbeitsrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
3. Verfahrensrecht/Europäische Menschenrechte
Arbeitstitel: „Legal Aid des CAS im Lichte der europäischen Menschenrechte – Art. 6 EMRK“
Gegenstand der Untersuchung soll sein, ob die derzeitige Konstruktion der „Legal Aid“ beim CAS mit den europäischen Menschenrechten, insbesondere mit der Gewährung eines fairen Verfahrens und damit mit Art. 6 EMRK übereinstimmen oder nicht.
Wissenschaftliche Betreuung:
Prof. Dr. Stephanie Schiedermair, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
4. Strafrecht / Strafprozessrecht;
Arbeitstitel: „Die Mitwirkungspflicht im sportschiedsgerichtlichen Verfahren, der Informationstransfer zwischen NADA und der Strafjustiz und der Nemo-Tenetur-Grundsatz.“
Athletinnen und Athleten werden von ihren Verbänden zur Einhaltung der Regeln des jeweiligen Sportwettbewerbs verpflichtet. Am Beispiel des Dopings hat sich gezeigt, dass die Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten, die sie zur verbandinternen Aufklärung treffen, in Konflikt zum Nemo-Tenetur-Grundsatz im Strafprozess stehen können, insbesondere dann, wenn es um Verhaltensweisen geht, die, wie etwa das Doping, auch nach staatlichem Recht ahndbar sind. Diese Wechselwirkungen sind genauer zu untersuchen.
Wissenschaftliche Betreuung:
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
Ausgeschriebene Stellen und Anforderungen
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind insgesamt 4 Stellen als
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) – Entgeltgruppe 13 TV-L – in Teilzeit mit 75% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen.
Die Stelle ist zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren.
Ggf. kann die Stelle verlängert werden.
Sie erwartet ein angenehmes Gesprächs- und Forschungsumfeld einer Querschnittsmaterie des Rechts mit Bezug zu allen Kernrechtsgebieten einschließlich seiner vergleichenden, historischen und theoretischen Grundlagen. Im Rahmen des Forschungsprojektes haben Sie Gelegenheit, im intensiven Austausch mit Kolleg:innen die eigene Forschung voranzutreiben.
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Diese sind neben den entsprechenden Voraussetzungen der Promotionsordnung der Juristenfakultät Leipzig ein besonderes Interesse am Sportrecht, insbesondere der strukturellen Besonderheiten dieses Rechtsgebietes. Ein 2. Staatsexamen ist nicht notwendig.
Erwartet werden darüber hinaus
- die Bereitschaft der aktiven Teilnahme am Graduiertenkolleg des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht e.V. (IDIS) und damit Präsenz in Leipzig,
- Teamfähigkeit (das Gesamtprojekt ist Teamwork!),
- die Mitarbeit an Lehrveranstaltungen der wissenschaftlichen Betreuer sowie an solchen mit sportrechtlichem Bezug,
- die Organisation von Tagungen und Konferenzen,
- die Mitarbeit an wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
- eigene Publikationstätigkeit.
Wünschenswert für alle Teilbereiche sind
- ein „Denken über den Tellerrand hinaus“ und damit Interesse an den jeweils anderen Teilgebieten des Projekts,
- eigene Sportaffinität,
- Fließende Englischkenntnisse sowie weitere Fremdsprachenkenntnisse.
Besondere Einstellungsvoraussetzungen
Erwartet werden über die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen hinaus
Thema 1:
- fundierte rechtsphilosophische Kenntnisse, idealerweise nachgewiesen durch entsprechende Schwerpunkte oder ein Zweitstudium im Fach Philosophie,
Thema 2:
- Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, Interesse am Kartellrecht, idealerweise bereits möglichst fundiert Kenntnisse im Kartellrecht,
Thema 3:
- vertiefende Kenntnisse im öffentlichen Recht, insbesondere im Völkerrecht, Kenntnisse im Zivilprozessrecht (Schiedsgerichtsbarkeit),
Thema 4:
- vertiefende Kenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht, im Gesellschaftsrecht sowie im Verbands- und Vereinsrecht.
Bewerbungen
Die Universität Leipzig strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit allen wichtigen Unterlagen bis zum 15.12.2023 ausschließlich unter folgender E-Mail-Adresse ein:
Projektleitung
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski,
Ass.iur. Frank Neuhaus (Projektleiter und administrativer Ansprechpartner),
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie
Institutsgebäude
Burgstraße 21, Raum 3.52 – 3.56
04109 Leipzig
Dr. Rico Kauerhof D.E.A. (Paris 1- Sorbonne)
Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht
Waldstraße 84
04105 Leipzig
Die Projektleitung ist unter den angegebenen Adressen zu erreichen. Für Rückfragen hinsichtlich der Ausschreibung nutzen Sie bitte die oben angegebene Mailadresse.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)