Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände
Datum: | 23. April 2010, 11.00 bis 14.00 Uhr |
Ort: | IDIS-Seminarraum am Floßplatz 4, Leipzig |
Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände 2010
Aufgrund der Schlecht- und Nichtumsetzung des NADA-Codes müssen 19 der 60 Spitzensportfachverbände staatliche Fördermittel zurückerstatten. Die Zückerstattungsbeträge belaufen sich von € 1.400,00 bis € 88.000,00; teilweise werden 16 % der Fördersumme zurückgefordert.Die Gefahr der Rückforderung von Fördermitteln bei Mängeln im Anti-Doping-Kampf besteht aber nicht nur für die nationalen Spitzensportfachverbände, sondern auch für die einzelnen Landessportfachverbände . Auf der Kultusministerkonferenz 2006 wurde beschlossen, dass eine flächendeckende Anti-Doping-Bekämpfung zu gewährleisten ist.
Im Hinblick darauf führt das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht einen Workshop zum Thema
„Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände“
durch. In diesem soll insbesondere die Satzungsqualität der Anti-Doping-Ordnungen, die Zulässigkeit von Verweisungen auf den NADA-Code und die vertragliche Unterwerfung unter die Verbandsordnungsgewalt in sogenannten „Athletenvereinbarungen“ besprochen werden. Dabei berücksichtigt der Workshop die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Der Workshop richtet sich an die Präsidenten, Rechtsausschüsse und Anti-Doping-Beauftragte der Verbände sowie Verbandsjuristen.
Auch dieses Jahr konnten wir als Referenten Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Nagel, LL.M.Eur. gewinnen. Er ist ausgewiesener Experte bezüglich der Umsetzungsmechanismen des NADA-Codes 2009. Er hat in der causa sport 1/2009 einen Aufsatz zum Thema „Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes“ veröffentlicht. Demnächst erscheint in der causa sport 2/2010 der Aufsatz „Satzungsqualität der Anti-Doping-Ordnungen der Verbände“ und im zweiten Tagungsband des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht der Aufsatz „Zulässigkeit von dynamischen Verweisungen in den Athletenvereinbarungen“.
Sportereignisse und Rechte der Veranstalter
Datum: | 28. Mai 2010 |
Ort: | Leipzig |
Sportereignisse und Rechte der Veranstalter
„Keine Sanktion, sondern Prävention“ Stadionverbote das Thema bei Leipziger Sportrechtsveranstaltung
Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen – Finden sich friedliche Fans inmitten von Krawallen und Auseinandersetzungen wieder, müssen sie befürchten, ein Stadionverbot zu erhalten. Ganz nach dem Motto, dabei sein ist alles. „Bei den DFB-Richtlinien über die Stadionverbote sehe ich noch Nachbesserungsbedarf“, erklärte Prof. Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen bei der Sportrechtsveranstaltung „Sportereignisse und Rechte der Veranstalter“ am vergangenen Freitag, die von der Deutsch Schweizerischen Gesellschaft für Sportrecht (DSGSR) organisiert wurde. So könne ein reines Ermittlungsverfahren gegen Krawallmacher oder die Annahme, dass Fans gewalttätig werden, nicht ausreichen für ein solches Verbot.
Gleich zu Beginn stellte der Präsident der DSGSR, Sven Nagel, die Frage:
„Was können Vereine tun, um der Gewalt entgegenzuwirken?“ Die Alternative der Stadionverbote entfachte eine kontroverse Diskussion bezüglich ihrer Wirksamkeit.
Rassistische Beleidigungen, Anzünden von Pyrotechnik und Werfen von Gegenständen sind nach Aussage von der Juristin des Deutschen Fußball Bundes (DFB), Eva Immerheiser, die Hauptprobleme im Stadion. Solche bundesweiten Verbote können durch die Vereine durch eine Bevollmächtigung nur bis zur vierten Liga ausgesprochen werden. Genau das sieht Prof. Diethelm Klesczewski problematisch: „Die Gewalt hat ihren Ort gewechselt, von den oberen in die unteren Ligen.“ Für den Juristen der Universität Leipzig sind bundesweite Stadionverbote unzulässig. „Man verwechselt hier Tatsachenbehauptungen mit feststehenden Tatsachen“, so Klesczewski weiter: „Das ist, als wenn ich meiner Tochter eine Ohrfeige gebe und ihr dann sage, das ist präventiv. Das würde sie nicht verstehen.“ Seiner Meinung nach reiche ein Anfangsverdacht und einleitendes Ermittlungsverfahren gegen eventuelle Krawallmacher nicht aus. Anstelle von Verboten wäre es beispielsweise besser, Gewalttäter und Randalierer zu resozialisieren.
Für Eva Immerheiser seien die Zahlen der Stadionverbote „stark rückläufig“. Aktuell gibt es nach Aussage des DFB 3786 Personen, die sich Fußballspiele nicht im Stadion ansehen dürfen. „Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass bis Ende Juni 1000 Verbote auslaufen“, sagte die Juristin. Weiterhin betonte sie, die Verhängung von Stadionverboten sei „keine Sanktion, sondern Prävention“. Dementsprechend können Vereine solche Strafen verhängen, auch wenn sie Störungen nur befürchten. Gewalt und Ausschreitungen können nicht nur Stadionverbote zur Folge haben, sondern auch Sanktionen für den Verein, wie zum Beispiel Geldstrafen, Punktabzüge oder Lizenzverluste. Nach Aussage des Vorsitzenden der Sportgerichte des Sächsischen und des Nordostdeutschen Fußballverbandes, Stephan Oberholz, seien Krawalle „kein Ostproblem“. Während in der Regionalliga Nord, eine der „friedfertigsten Ligen“ mit vielen Ostvereinen, beispielsweise nur vier Verfahren in der Saison liefen, gab es in der selbigen Liga West 15 Verfahren mit mehreren Geisterspielen als Folge. Der seit drei Jahren dem DFB-Sportgericht angehörige Oberholz sagte weiter: „In den ersten vier Ligen hatten wir mehr Zuschauerausschreitungen. Wir mussten also mehr Verbandsstrafen aussprechen in der zurückliegenden Saison als davor.“ In der ersten Bundesliga gab es fast genau so viele Sanktionen wie in der Regionalliga.
Vor allem der VfL Bochum, Hertha Berlin, Hansa Rostock und Fortuna Düsseldorf traten oft hervor. „Das ist eine Zunahme, die schon beachtet werden muss.“
Fanbetreuung, genügend Sicherheitspersonal, das deeskalierend auftritt und auch interne Ahndungen der Vereine sind entscheidend, damit diese durch Randalierer keine Verbandsstrafen auferlegt bekommen. „Ich habe noch nicht einen Verein gesehen, der das alles hinbekommen hat,“ bemerkte Richter Oberholz abschließend. Die Veranstaltung zeigte auf, dass nicht nur bei den Vereinen weiterer Handlungsbedarf besteht, sondern auch die Rechtsgrundlagen verbessert werden müssen.
Dieser Arbeit wird sich der Veranstalter weiter widmen.
Presse:
Tatort Stadion
Datum: | 6. September 2010 |
Ort: | Zürich |
"Tatort Stadion" - Rechtliches zu einem Phänomen
Der gesamte Vorstand von IDIS nahm an der von der Deutsch Schweizerischen Gesellschaft für Sportrecht (DSGSR) organisierten Tagung „Tatort Stadion“ am 06.09.2010 in Zürich teil, die gleichsam die Forsetzungsveranstaltung der Frühjahrstagung „Sportereignisse und Rechte der Veranstalter“ darstellt, welche 28.08.2010 in Leipzig stattfand.
Vollversammlung der Aktiven beim DOSB
Datum: | 22./23. November 2010 |
Ort: | München |
Vollversammlung der Aktiven beim DOSB
Vortrag Dr. Sven Nagel zum Thema „Rechte und Pflichten der Sportler“ bei der Vollversammlung der Aktivenvertreter beim DOSB am 22./23.11.2010 in München
Unser Vorstandsmitglied Dr. Sven Nagel wurde vom Beirat der Aktiven beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingeladen, im Rahmen der Vollversammlung am 22./23.10.2011 in München einen Vortrag zum Thema „Rechte und Pflichten der Sportler“ zu halten. Dieser setzt sich u. a. mit der Athletenvertretung und deren Einfluss innerhalb der Sportverbände sowie mit der Athletenvereinbarung auseinander. Weitere Einzelheiten zur Vollversammlung können nachfolgenden Links entnommen werden:
Wir werden im Anschluss über die Ergebnisse des Erfahrungsaustausches berichten. Geplant ist ein gemeinsames Seminar des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) mit der Führungsakademie des DOSB zum Thema „Rechte und Pflichten der Sportler“ im Jahr 2011.
Workshop zum neuen Waffenrecht
Datum: | 4. Mai 2011, 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr |
Ort: | Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht, Floßplatz 4, 04107 Leipzig |
Neues zum Waffenrecht
Das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) führt gemeinsam mit dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Sächsischen Schützenbund e.V. in Leipzig eine Fortbildungsveranstaltung durch. Der Workshop richtet sich an Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger, Mitarbeiter der für den Waffenbesitz zuständigen Behörden, Juristen und alle sonst mit dem Thema „Waffenrecht“ Befasste.
Durchgeführt wird die Veranstaltung am Mittwoch, dem 04.05.2011 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr am Sitz des Institutes, Floßplatz 4 in 04107 Leipzig. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram) erreichen Sie uns mit der Linie 10 (Richtung Lößnig) und der Linie 11 (Richtung Markkleeberg-Ost), Haltestelle Hohe Straße, LVB/Karl-Liebknecht-Straße (www.lvb.de). Bei Anfahrt mit dem PKW können Sie die nächstgelegene Tiefgarage am Bundesverwaltungsge-richt, Beethovenstraße/Simsonplatz (geöffnet 6.00-23.00 Uhr) nutzen. Diese ist 3 Gehminuten vom Veranstaltungsort entfernt.
Als Referenten mit den angeführten Themen konnten gewonnen werden:
Herr Rechtsanwalt Matthias Hieke,
HAGER Partnerschaft Rechtsanwälte, Leipzig
Neue Vorschriften für die waffenrechtliche Aufbewahrung und Vor-schriften für den Transport der Waffe(n)
Herr Rechtsanwalt Hendrik Pusch,
Geschäftsführer des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Erwerb von Waffen für Sportschützen nach § 14 WaffG vor dem Hin-tergrund der erwarteten Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder
Herr Prof. Dr. Wolfgang Schild,
Universität Bielefeld
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechts-philosophie
„Waffenrechtliche“ Sanktionen
Herr Kriminaloberkommissar Olaf März,
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Waffenbesitz aus polizeilicher Sicht, Probleme aus der Praxis
Für die Anmeldung wollen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular verwenden. Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € pro Person erhoben. Pausengetränke + Come – Together sind in der Teilnahmegebühr enthalten.
Es ist vorgesehen, im Rahmen der Schriftenreihe des IDIS eine Publikation mit den Referaten herauszugeben. Sollten Sie Interesse am Bezug dieser Publika-tion haben, so vermerken Sie dies bitte auf dem Anmeldformular. Die Kosten für diese Publikation werden voraussichtlich zwischen 15,00-20,00 € liegen zzgl. Porto/Versand.
Die Veranstaltung wurde vom IDIS gemeinsam mit dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Sächsischen Schützenbund e.V. durchgeführt. Sie richtete sich nicht nur an Mitglieder dieser Verbände, sondern an Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger, Mitarbeiter der für den Waffenbesitz zuständigen Behörden, Juristen und alle sonst mit dem Thema „Waffenrecht“ Befasste.
Mit über 20 Teilnehmern war der Workshop gut besucht. Unter den Teilnehmern waren Vertreter von Kreisschützenverbänden, Schützenvereinen, dem Landratsamt Nordsachsen, Ordnungsämtern, der Polizei Leipzig sowie private Waffenbesitzer.
Sowohl in der Pause als auch in dem sich der Veranstaltung anschließenden „Come – Together“ nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit zu individuellen Gesprächen untereinander und natürlich auch zur Diskussion und individuellen Fragestellungen an die Referenten. Es war rundum eine gelungene Veranstaltung, was sich auch im überaus positiven „Feedback“ der Teilnehmer uns und den Referenten gegenüber widerspiegelte.
Der Tagungsband wird im Rahmen der Schriftenreihe des IDIS zeitnah erscheinen. Sollten Sie Interesse am Bezug dieser Publikation haben, so reservieren Sie Ihr Exemplar bereits jetzt unter info@plattform-sportrecht.de. Die Kosten für diese Publikation werden voraussichtlich zwischen 15,00-20,00 € liegen zzgl. Porto/Versand.
Social Media im Sport
Datum: | 7. Dezember 2011, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr |
Ort: | Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht, Floßplatz 4, 04107 Leipzig |
Social Media im Sport
Das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) führt einen Workshop zum Thema „Social Media im Sport“ durch. Dieser Workshop beschäftigt sich zunächst mit den Vermarktungsmöglichkeiten von Sportlern und Verbänden, die dieser neue Medienzweig bietet. Hiernach wird dargestellt, welche rechtlichen Probleme facebook & co. mit sich bringen.
Der Workshop richtet sich an alle, die mit diesem Phänomen umgehen wollen bzw. müssen. Sportler sollten die praktischen Vermarktungsmöglichkeiten optimal nutzen und gleichzeitig die rechtlichen Grenzen kennen. Gleiches gilt für Vereine und Verbände, denen empfohlen wird, eine entsprechende „Social-Media-Ordnung“ in das Vereins- bzw. Verbandsregelwerk aufzunehmen.
Durchgeführt wird die Veranstaltung am Mittwoch, dem 07.12.2011 in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr am Sitz des Institutes, Floßplatz 4 in 04107 Leipzig. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram) erreichen Sie uns mit der Linie 10 (Richtung Lößnig) und der Linie 11 (Richtung Markkleeberg-Ost), Haltestelle Hohe Straße, LVB/Karl-Liebknecht-Straße (www.lvb.de). Bei Anfahrt mit dem PKW können Sie die nächstgelegene Tiefgarage am Bundesverwaltungsgericht, Beethovenstraße/Simsonplatz (geöffnet 6.00-23.00 Uhr) nutzen. Diese ist 3 Gehminuten vom Veranstaltungsort entfernt.
Als Referenten mit den angeführten Themen konnten gewonnen werden:
Herr Dimitriy Martyushev, Projektleiter Makai-Europe GmbH,
Praktische Möglichkeiten der Social Media Vermarktung von Verbänden und Sportlern.
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Nagel,
Rechtliche Probleme beim Umgang mit Social Media im Sport.
Für die Anmeldung wollen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular verwenden. Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 30,00 € pro Person erhoben.
Interessierte Kampfsportfans können sodann am internationalen Mannschaftskampf KFC / RZL Leipzig gegen eine Auswahl Pekings anlässlich der Wiedereröffnung der Sporthalle in der Leplaystr. teilnehmen.
Sport- und Expeditionsreisen
Datum: | 08. Mai 2012 |
Ort: | Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht, Floßplatz 4, 04107 Leipzig |
Sport- und Expeditionsreisen
Das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) führt einen Workshop zum Thema „Sport- und Expeditionsreisen“ durch. Der Workshop richtet sich an alle, die mit diesem Phänomen umgehen wollen bzw. müssen, d.h. Reiseveranstalter, Versicherer, Reisende etc.
Durchgeführt wird die Veranstaltung am Diemstag, den 08. Mai 2012 in der Zeit von 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr am Sitz des Institutes, Floßplatz 4 in 04107 Leipzig. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram) erreichen Sie uns mit der Linie 10 (Richtung Lößnig) und der Linie 11 (Richtung Markkleeberg-Ost), Haltestelle Hohe Straße, LVB/Karl-Liebknecht-Straße (www.lvb.de). Bei Anfahrt mit dem PKW können Sie die nächstgelegene Tiefgarage am Bundesverwaltungsgericht, Beethovenstraße/Simsonplatz (geöffnet 6.00-23.00 Uhr) nutzen. Diese ist 3 Gehminuten vom Veranstaltungsort entfernt.
Programm:
14:00 Uhr | Eintreffen der Teilnehmer |
14:30 Uhr | Begrüßung Mirko Zebisch Vorstand IDIS, Rechtsanwalt, Leipzig |
14:35 – 15:30 Uhr | Sportreisen – Ein medizinisch vertretbares Risiko? Dr. med. René Touissant Praxis für Orthopädie- und Sportmedizin am Brühl, LeipzigErlebnisbericht Uwe Förster Leipziger Laufladen GmbH, Leipzig |
15:30 Uhr – 16:15 Uhr | Sport/Abenteuer- und Expeditionsreisen – Die Spezialreise im Korsett der Pauschalreise – Rechtsanwalt Falk Zirnstein Spezialist Reiserecht, Leipzig |
16:15 Uhr | Kaffeepause |
16:45 Uhr – 17:30 Uhr | Risiken und Besonderheiten von Sport- und Abenteuerreisen; Erfahrungsbericht eines Spezialveranstalters Ines Schmitt schulz aktiv reisen, Dresden |
17:30 Uhr – 18:15 Uhr | (Un-)beherrschbare Versicherungsrisiken von Spezialreisen? Dipl. Ing. Nils Schmidt MDT Makler der Touristik GmbH, Dreieich |
18:15 Uhr – 19.00 Uhr | Come together + Imbiss |
Für die Anmeldung wollen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular verwenden. Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € pro Person erhoben.