Probleme bei der Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzensportfachverbände und die Landessportfachverbände

Datum: | 10. Juni 2010 |
Ort: |
Workshop "Probleme bei der Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzensportfachverbände und die Landessportfachverbände"
Mit dem Ziel rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes 2009 zukünftig vermeiden zu können, informierten sich bei der Veranstaltung des Institutes für Deutsches und Internationales Sportrecht am 10. Juni 25 Vertreter der nationalen Spitzenverbände und der Landessportfachverbände.
Im Laufe des Jahres 2009 hatte sich bereits herauskristallisiert, dass die Umsetzung des NADA-Codes auf rechtliche Probleme stößt. Bei einer Implementierung sei besonders zu beachten, dass die Erstreckung der Verbandsordungsgewalt auf den Betroffenen gewährleistet ist, so Dr. Sven Nagel, Referent des Workshops. Dr. Sven Nagel ist Rechtsanwalt und ausgewiesener Experte bezüglich der Umsetzungsmechanismen des NADA-Codes 2009. Er hat zuletzt in der Causa Sport 1/2009 einen Aufsatz zum Thema „Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes“ veröffentlicht.
Wie er betont, müssen Ordnungsmaßnahmen bei einem Antidopingverstoß eine wirksame Grundlage in der Satzung haben. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Sportler – wie in der Vergangenheit geschehen – trotz verweigerter Dopingprobe einer Sperre entgehen. Dies soll eine ordnungsgemäße Verankerung des NADA-Codes 2009 verhindern; zumal die Gefahr besteht, dass die öffentliche Förderung der betroffenen Verbände bei einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung gestoppt werden könnte.
Das Problem der Integration des NADA-Codes 2009 betrifft allerdings nicht nur die nationalen Spitzenfachverbände, sondern auch die einzelnen Landesverbände. Um eine flächendeckende Antidopingbekämpfung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass auch auf Landesebene die rechtlichen Instrumentarien geschaffen werden, um im Falle eines Dopingverstoßes Sanktionen entsprechend den Vorgaben des NADA-Codes 2009 auszusprechen.
Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob die sogenannte „dynamische Verweisung“ auf den Anti-Doping-Code des übergeordneten Spitzensportfachverbandes oder der Nationalen Anti-Doping-Agentur ausreichend ist, um im Ernstfall eine Sanktionierung des Betroffenen durchzusetzen.
Im Rahmen der Diskussion zeigte sich, dass der Umgang mit minderjährigen Leistungssportlern rechtliche Fragestellungen aufwirft, wie zum Beispiel die vertragliche Unterwerfung und die Sanktionierung im Falle eines Dopingverstoßes.
Der Kinder- und Jugendschutz im Sport ist einer von drei Arbeitskreisen des 3. Leipziger Sportrechtstages am 6./7. November 2009.
Vortrag Silberberg Sportmedizintage

Datum: | 26. März 2010 |
Ort: | Aue |
Sportärztetag in Aue
Sportmediziner debattieren über Kampfsport, Doping und Sportrecht
Sportärztetag in Aue: Zum vierten Mal treffen sich Mediziner in der Helios-Klinik Aue, um über Sportverletzungen, Doping und Sportrecht zu debattieren, aber auch über Aufwärmtraining und Ringerohren. Neben fachspezifischen Vorträgen wurde die Sportlandschaft im Lößnitztal abgegrast. Fußball, Handball und selbst Ringkampf stand auf dem Terminplan der 50 Sportmediziner, die zum Teil von weit her ins Erzgebirge gekommen waren.
Die Veranstalter und Organisatoren scheuten sich nicht, sogenannte heiße Themen anzupacken und die Teilnehmer mit – aus sportmedizinischer Sicht – strittigen Themen zu konfrontieren. Ist Sport und Asthma im Kindesalter ein Widerspruch? Welchen Sport verträgt (oder braucht) eine geschädigte Wirbelsäule?
Auch Doping spielte eine Rolle bei den Tagesordnungspunkten des Sportärztetages 2010 in der Helios-Klinik auf dem Silberberg. Chefarzt Dr. Erhardt Weiß und Oberarzt Dr. Torsten Seltmann hatten sich dazu hochkarätige Verstärkung ins Boot geholt: Rechtsanwalt Dr. Sven Nagel hielt einen Vortrag zum Doping, hatte doch der Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zuletzt für viel Kopfschütteln bei Sportmedizinern und Juristen gesorgt. Der Leipziger Dr. Sven Nagel konfrontierte die Seminarteilnehmer mit rechtlichen Dingen zum Thema Doping, beleuchtete damit die dunkle Seite des Sportes aus Sicht der Juristen und klärte damit wichtige Fragen der Sportmediziner zu diesem Thema.
Sportpsychologie (Überbelastungssyndrom) und Physiotherapie bei Fußfehlstellungen spielten genauso eine Rolle wie Hautkrankheiten im Sport oder der Erfahrungsbericht eines 100-Kilometer-Läufers. Dr. Jörg Hammer aus der Unfall-Klinik Leipzig beantwortete die Frage, ob Achillodynie beim Sportler das Karriereende bedeuten muss. Selbst das Aufwärmtraining im Wandel der Zeit wurde vom Co-Trainer des FC Erzgebirge Aue Marco Kämpfe erörtert. Auch Ernährungskonzepte für Sportler waren ein Thema.
Doch die Sportmediziner mussten bei all diesen Vorträgen und Referaten nicht nur beweisen, dass sie Sitzfleisch haben, sondern das Selbige auch bewegen. Fußball im Praxisteil, klar – auch in der Sportmedizin immer ein Thema, zudem der FC Bayern München II in Aue zu Gast war. Aber auch das Zweitliga-Handballspiel des EHV Aue gegen die SG Bietigheim begeisterte die Sportmediziner, die diese Spiele besuchten.
Doch während die Herren und Damen in Weiß auch dort noch in den Zuschauerrängen Platz nehmen durften, mussten sie im Praxisteil des Gesamtprogramms selbst ran und tauschten den Arztkittel mit dem Ringertrikot. Ringen? Vor allem hier wurden in Aue einmal mehr Vorurteile abgebaut. Denn dort, wo die Sportmediziner aus Unkenntnis heraus oft die Hände über dem Kopf zusammen schlagen, wurde das Gegenteil vom bisher geglaubten über diese Sportart bewiesen. Ringen als Kampfsportart kann positiven Einfluss auf Schädigungen des Binde- und Stützgewebes und vor allem muskuläre Disbalancen nehmen, aber vor allem kann dieser Ganzkörpersport vielen Schädigungen vorbeugen.
Die Vorführungen der Ringer unter Übungsleiter Björn Schöniger und die eigenen leichten Kampfübungen halfen den Sportmedizinern Vorurteile abzubauen. Selbst die Frauen, die im ungewohnten Kampfsport fleißig mitübten, zeigten sich begeistert. Der Praxisteil unterstrich die theoretischen Ausführungen von Frank Vieweg, einem einstigen Ringer, der viele Jahre im Ringer-Verband Sachsen als Präsident fungierte, der in seinem Referat “Ist Ringen wirklich eine gefährliche Sportart“ die Seminarteilnehmer vom Gegenteil zu überzeugen suchte.
Im Zusammenspiel zwischen Praxis und Theorie dürfte das den Ringern gelungen sein. Keiner der Mediziner wird wohl demnächst einen kleinen Patienten mit Rückenproblemen von dieser Sportart abraten, sondern zusammen mit den Trainern helfend eingreifen. „Es war eine gute Mischung zwischen theoretischen Erkenntnissen und dem Praxisteil. Viele Teilnehmer zeigten sich überrascht und begeistert zugleich, wobei vor allem die Kampfsportart Ringen für solche Veranstaltungen, aber auch für den Schulsport, prädestiniert ist. Denn der Ringkampf als eine der ältesten Sportarten der Welt zielt als einzige Kampfsportart nicht darauf ab, einen Gegner zu verletzen oder außer Gefecht zu setzen“, erhielt Wolfgang Normann als einer der Organisatoren für den Bereich Ringen bei Ärztetag ein positives Feedback der Teilnehmer, wobei er den Zuschauern des Praxisteils die Übungen erläuterte.
Eine runde Sache, der 4. Sportärztetag, bei dem auch das abendliche Kulturprogramm nicht fehlte, dass nach den vielen Referaten und neuen Erkenntnissen im Seminarraum für Auflockerung sorgte.
„Unsere Sportmedizinertage haben sich etabliert. Wir mussten gar Absagen erteilen, weil sich weitaus mehr Teilnehmer anmelden wollten, als das Seminar verträgt. Wir waren sozusagen voll ausgelastet“, zeigte sich Chefarzt Dr. Weiß zufrieden mit der Veranstaltung, die nach diesem Erfolg auch 2011 seine Fortsetzung finden wird.
– Jörg Richter

Der Vortrag des Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Nagel kann hier abgerufen werden.
Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände

Datum: | 23. April 2010, 11.00 bis 14.00 Uhr |
Ort: | IDIS-Seminarraum am Floßplatz 4, Leipzig |
Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände 2010
Aufgrund der Schlecht- und Nichtumsetzung des NADA-Codes müssen 19 der 60 Spitzensportfachverbände staatliche Fördermittel zurückerstatten. Die Zückerstattungsbeträge belaufen sich von € 1.400,00 bis € 88.000,00; teilweise werden 16 % der Fördersumme zurückgefordert.Die Gefahr der Rückforderung von Fördermitteln bei Mängeln im Anti-Doping-Kampf besteht aber nicht nur für die nationalen Spitzensportfachverbände, sondern auch für die einzelnen Landessportfachverbände . Auf der Kultusministerkonferenz 2006 wurde beschlossen, dass eine flächendeckende Anti-Doping-Bekämpfung zu gewährleisten ist.
Im Hinblick darauf führt das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht einen Workshop zum Thema
„Umsetzung des NADA-Codes durch die Spitzen- und Landessportfachverbände“
durch. In diesem soll insbesondere die Satzungsqualität der Anti-Doping-Ordnungen, die Zulässigkeit von Verweisungen auf den NADA-Code und die vertragliche Unterwerfung unter die Verbandsordnungsgewalt in sogenannten „Athletenvereinbarungen“ besprochen werden. Dabei berücksichtigt der Workshop die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Der Workshop richtet sich an die Präsidenten, Rechtsausschüsse und Anti-Doping-Beauftragte der Verbände sowie Verbandsjuristen.
Auch dieses Jahr konnten wir als Referenten Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Nagel, LL.M.Eur. gewinnen. Er ist ausgewiesener Experte bezüglich der Umsetzungsmechanismen des NADA-Codes 2009. Er hat in der causa sport 1/2009 einen Aufsatz zum Thema „Rechtliche Fallstricke bei der Umsetzung des NADA-Codes“ veröffentlicht. Demnächst erscheint in der causa sport 2/2010 der Aufsatz „Satzungsqualität der Anti-Doping-Ordnungen der Verbände“ und im zweiten Tagungsband des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht der Aufsatz „Zulässigkeit von dynamischen Verweisungen in den Athletenvereinbarungen“.
Sportereignisse und Rechte der Veranstalter

Datum: | 28. Mai 2010 |
Ort: | Leipzig |
Sportereignisse und Rechte der Veranstalter
„Keine Sanktion, sondern Prävention“ Stadionverbote das Thema bei Leipziger Sportrechtsveranstaltung
Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen – Finden sich friedliche Fans inmitten von Krawallen und Auseinandersetzungen wieder, müssen sie befürchten, ein Stadionverbot zu erhalten. Ganz nach dem Motto, dabei sein ist alles. „Bei den DFB-Richtlinien über die Stadionverbote sehe ich noch Nachbesserungsbedarf“, erklärte Prof. Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen bei der Sportrechtsveranstaltung „Sportereignisse und Rechte der Veranstalter“ am vergangenen Freitag, die von der Deutsch Schweizerischen Gesellschaft für Sportrecht (DSGSR) organisiert wurde. So könne ein reines Ermittlungsverfahren gegen Krawallmacher oder die Annahme, dass Fans gewalttätig werden, nicht ausreichen für ein solches Verbot.
Gleich zu Beginn stellte der Präsident der DSGSR, Sven Nagel, die Frage:
„Was können Vereine tun, um der Gewalt entgegenzuwirken?“ Die Alternative der Stadionverbote entfachte eine kontroverse Diskussion bezüglich ihrer Wirksamkeit.
Rassistische Beleidigungen, Anzünden von Pyrotechnik und Werfen von Gegenständen sind nach Aussage von der Juristin des Deutschen Fußball Bundes (DFB), Eva Immerheiser, die Hauptprobleme im Stadion. Solche bundesweiten Verbote können durch die Vereine durch eine Bevollmächtigung nur bis zur vierten Liga ausgesprochen werden. Genau das sieht Prof. Diethelm Klesczewski problematisch: „Die Gewalt hat ihren Ort gewechselt, von den oberen in die unteren Ligen.“ Für den Juristen der Universität Leipzig sind bundesweite Stadionverbote unzulässig. „Man verwechselt hier Tatsachenbehauptungen mit feststehenden Tatsachen“, so Klesczewski weiter: „Das ist, als wenn ich meiner Tochter eine Ohrfeige gebe und ihr dann sage, das ist präventiv. Das würde sie nicht verstehen.“ Seiner Meinung nach reiche ein Anfangsverdacht und einleitendes Ermittlungsverfahren gegen eventuelle Krawallmacher nicht aus. Anstelle von Verboten wäre es beispielsweise besser, Gewalttäter und Randalierer zu resozialisieren.

Für Eva Immerheiser seien die Zahlen der Stadionverbote „stark rückläufig“. Aktuell gibt es nach Aussage des DFB 3786 Personen, die sich Fußballspiele nicht im Stadion ansehen dürfen. „Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass bis Ende Juni 1000 Verbote auslaufen“, sagte die Juristin. Weiterhin betonte sie, die Verhängung von Stadionverboten sei „keine Sanktion, sondern Prävention“. Dementsprechend können Vereine solche Strafen verhängen, auch wenn sie Störungen nur befürchten. Gewalt und Ausschreitungen können nicht nur Stadionverbote zur Folge haben, sondern auch Sanktionen für den Verein, wie zum Beispiel Geldstrafen, Punktabzüge oder Lizenzverluste. Nach Aussage des Vorsitzenden der Sportgerichte des Sächsischen und des Nordostdeutschen Fußballverbandes, Stephan Oberholz, seien Krawalle „kein Ostproblem“. Während in der Regionalliga Nord, eine der „friedfertigsten Ligen“ mit vielen Ostvereinen, beispielsweise nur vier Verfahren in der Saison liefen, gab es in der selbigen Liga West 15 Verfahren mit mehreren Geisterspielen als Folge. Der seit drei Jahren dem DFB-Sportgericht angehörige Oberholz sagte weiter: „In den ersten vier Ligen hatten wir mehr Zuschauerausschreitungen. Wir mussten also mehr Verbandsstrafen aussprechen in der zurückliegenden Saison als davor.“ In der ersten Bundesliga gab es fast genau so viele Sanktionen wie in der Regionalliga.
Vor allem der VfL Bochum, Hertha Berlin, Hansa Rostock und Fortuna Düsseldorf traten oft hervor. „Das ist eine Zunahme, die schon beachtet werden muss.“
Fanbetreuung, genügend Sicherheitspersonal, das deeskalierend auftritt und auch interne Ahndungen der Vereine sind entscheidend, damit diese durch Randalierer keine Verbandsstrafen auferlegt bekommen. „Ich habe noch nicht einen Verein gesehen, der das alles hinbekommen hat,“ bemerkte Richter Oberholz abschließend. Die Veranstaltung zeigte auf, dass nicht nur bei den Vereinen weiterer Handlungsbedarf besteht, sondern auch die Rechtsgrundlagen verbessert werden müssen.
Dieser Arbeit wird sich der Veranstalter weiter widmen.

Presse:
Tatort Stadion

Datum: | 6. September 2010 |
Ort: | Zürich |
"Tatort Stadion" - Rechtliches zu einem Phänomen
Der gesamte Vorstand von IDIS nahm an der von der Deutsch Schweizerischen Gesellschaft für Sportrecht (DSGSR) organisierten Tagung „Tatort Stadion“ am 06.09.2010 in Zürich teil, die gleichsam die Forsetzungsveranstaltung der Frühjahrstagung „Sportereignisse und Rechte der Veranstalter“ darstellt, welche 28.08.2010 in Leipzig stattfand.
Vollversammlung der Aktiven beim DOSB

Datum: | 22./23. November 2010 |
Ort: | München |
Vollversammlung der Aktiven beim DOSB
Vortrag Dr. Sven Nagel zum Thema „Rechte und Pflichten der Sportler“ bei der Vollversammlung der Aktivenvertreter beim DOSB am 22./23.11.2010 in München
Unser Vorstandsmitglied Dr. Sven Nagel wurde vom Beirat der Aktiven beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingeladen, im Rahmen der Vollversammlung am 22./23.10.2011 in München einen Vortrag zum Thema „Rechte und Pflichten der Sportler“ zu halten. Dieser setzt sich u. a. mit der Athletenvertretung und deren Einfluss innerhalb der Sportverbände sowie mit der Athletenvereinbarung auseinander. Weitere Einzelheiten zur Vollversammlung können nachfolgenden Links entnommen werden:
Wir werden im Anschluss über die Ergebnisse des Erfahrungsaustausches berichten. Geplant ist ein gemeinsames Seminar des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) mit der Führungsakademie des DOSB zum Thema „Rechte und Pflichten der Sportler“ im Jahr 2011.
Workshop zum neuen Waffenrecht

Datum: | 4. Mai 2011, 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr |
Ort: | Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht, Floßplatz 4, 04107 Leipzig |
Neues zum Waffenrecht
Das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) führt gemeinsam mit dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Sächsischen Schützenbund e.V. in Leipzig eine Fortbildungsveranstaltung durch. Der Workshop richtet sich an Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger, Mitarbeiter der für den Waffenbesitz zuständigen Behörden, Juristen und alle sonst mit dem Thema „Waffenrecht“ Befasste.
Durchgeführt wird die Veranstaltung am Mittwoch, dem 04.05.2011 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr am Sitz des Institutes, Floßplatz 4 in 04107 Leipzig. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram) erreichen Sie uns mit der Linie 10 (Richtung Lößnig) und der Linie 11 (Richtung Markkleeberg-Ost), Haltestelle Hohe Straße, LVB/Karl-Liebknecht-Straße (www.lvb.de). Bei Anfahrt mit dem PKW können Sie die nächstgelegene Tiefgarage am Bundesverwaltungsge-richt, Beethovenstraße/Simsonplatz (geöffnet 6.00-23.00 Uhr) nutzen. Diese ist 3 Gehminuten vom Veranstaltungsort entfernt.
Als Referenten mit den angeführten Themen konnten gewonnen werden:
Herr Rechtsanwalt Matthias Hieke,
HAGER Partnerschaft Rechtsanwälte, Leipzig
Neue Vorschriften für die waffenrechtliche Aufbewahrung und Vor-schriften für den Transport der Waffe(n)
Herr Rechtsanwalt Hendrik Pusch,
Geschäftsführer des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Erwerb von Waffen für Sportschützen nach § 14 WaffG vor dem Hin-tergrund der erwarteten Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder
Herr Prof. Dr. Wolfgang Schild,
Universität Bielefeld
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechts-philosophie
„Waffenrechtliche“ Sanktionen
Herr Kriminaloberkommissar Olaf März,
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Waffenbesitz aus polizeilicher Sicht, Probleme aus der Praxis
Für die Anmeldung wollen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular verwenden. Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € pro Person erhoben. Pausengetränke + Come – Together sind in der Teilnahmegebühr enthalten.
Es ist vorgesehen, im Rahmen der Schriftenreihe des IDIS eine Publikation mit den Referaten herauszugeben. Sollten Sie Interesse am Bezug dieser Publika-tion haben, so vermerken Sie dies bitte auf dem Anmeldformular. Die Kosten für diese Publikation werden voraussichtlich zwischen 15,00-20,00 € liegen zzgl. Porto/Versand.
Die Veranstaltung wurde vom IDIS gemeinsam mit dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Sächsischen Schützenbund e.V. durchgeführt. Sie richtete sich nicht nur an Mitglieder dieser Verbände, sondern an Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger, Mitarbeiter der für den Waffenbesitz zuständigen Behörden, Juristen und alle sonst mit dem Thema „Waffenrecht“ Befasste.
Mit über 20 Teilnehmern war der Workshop gut besucht. Unter den Teilnehmern waren Vertreter von Kreisschützenverbänden, Schützenvereinen, dem Landratsamt Nordsachsen, Ordnungsämtern, der Polizei Leipzig sowie private Waffenbesitzer.
Sowohl in der Pause als auch in dem sich der Veranstaltung anschließenden „Come – Together“ nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit zu individuellen Gesprächen untereinander und natürlich auch zur Diskussion und individuellen Fragestellungen an die Referenten. Es war rundum eine gelungene Veranstaltung, was sich auch im überaus positiven „Feedback“ der Teilnehmer uns und den Referenten gegenüber widerspiegelte.
Der Tagungsband wird im Rahmen der Schriftenreihe des IDIS zeitnah erscheinen. Sollten Sie Interesse am Bezug dieser Publikation haben, so reservieren Sie Ihr Exemplar bereits jetzt unter info@plattform-sportrecht.de. Die Kosten für diese Publikation werden voraussichtlich zwischen 15,00-20,00 € liegen zzgl. Porto/Versand.
Social Media im Sport

Datum: | 7. Dezember 2011, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr |
Ort: | Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht, Floßplatz 4, 04107 Leipzig |
Social Media im Sport
Das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) führt einen Workshop zum Thema „Social Media im Sport“ durch. Dieser Workshop beschäftigt sich zunächst mit den Vermarktungsmöglichkeiten von Sportlern und Verbänden, die dieser neue Medienzweig bietet. Hiernach wird dargestellt, welche rechtlichen Probleme facebook & co. mit sich bringen.
Der Workshop richtet sich an alle, die mit diesem Phänomen umgehen wollen bzw. müssen. Sportler sollten die praktischen Vermarktungsmöglichkeiten optimal nutzen und gleichzeitig die rechtlichen Grenzen kennen. Gleiches gilt für Vereine und Verbände, denen empfohlen wird, eine entsprechende „Social-Media-Ordnung“ in das Vereins- bzw. Verbandsregelwerk aufzunehmen.
Durchgeführt wird die Veranstaltung am Mittwoch, dem 07.12.2011 in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr am Sitz des Institutes, Floßplatz 4 in 04107 Leipzig. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram) erreichen Sie uns mit der Linie 10 (Richtung Lößnig) und der Linie 11 (Richtung Markkleeberg-Ost), Haltestelle Hohe Straße, LVB/Karl-Liebknecht-Straße (www.lvb.de). Bei Anfahrt mit dem PKW können Sie die nächstgelegene Tiefgarage am Bundesverwaltungsgericht, Beethovenstraße/Simsonplatz (geöffnet 6.00-23.00 Uhr) nutzen. Diese ist 3 Gehminuten vom Veranstaltungsort entfernt.
Als Referenten mit den angeführten Themen konnten gewonnen werden:
Herr Dimitriy Martyushev, Projektleiter Makai-Europe GmbH,
Praktische Möglichkeiten der Social Media Vermarktung von Verbänden und Sportlern.
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Nagel,
Rechtliche Probleme beim Umgang mit Social Media im Sport.
Für die Anmeldung wollen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular verwenden. Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 30,00 € pro Person erhoben.
Interessierte Kampfsportfans können sodann am internationalen Mannschaftskampf KFC / RZL Leipzig gegen eine Auswahl Pekings anlässlich der Wiedereröffnung der Sporthalle in der Leplaystr. teilnehmen.
Sport- und Expeditionsreisen

Datum: | 08. Mai 2012 |
Ort: | Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht, Floßplatz 4, 04107 Leipzig |
Sport- und Expeditionsreisen
Das Institut für Deutsches und Internationales Sportrecht (IDIS) führt einen Workshop zum Thema „Sport- und Expeditionsreisen“ durch. Der Workshop richtet sich an alle, die mit diesem Phänomen umgehen wollen bzw. müssen, d.h. Reiseveranstalter, Versicherer, Reisende etc.
Durchgeführt wird die Veranstaltung am Diemstag, den 08. Mai 2012 in der Zeit von 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr am Sitz des Institutes, Floßplatz 4 in 04107 Leipzig. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram) erreichen Sie uns mit der Linie 10 (Richtung Lößnig) und der Linie 11 (Richtung Markkleeberg-Ost), Haltestelle Hohe Straße, LVB/Karl-Liebknecht-Straße (www.lvb.de). Bei Anfahrt mit dem PKW können Sie die nächstgelegene Tiefgarage am Bundesverwaltungsgericht, Beethovenstraße/Simsonplatz (geöffnet 6.00-23.00 Uhr) nutzen. Diese ist 3 Gehminuten vom Veranstaltungsort entfernt.
Programm:
14:00 Uhr | Eintreffen der Teilnehmer |
14:30 Uhr | Begrüßung Mirko Zebisch Vorstand IDIS, Rechtsanwalt, Leipzig |
14:35 – 15:30 Uhr | Sportreisen – Ein medizinisch vertretbares Risiko? Dr. med. René Touissant Praxis für Orthopädie- und Sportmedizin am Brühl, LeipzigErlebnisbericht Uwe Förster Leipziger Laufladen GmbH, Leipzig |
15:30 Uhr – 16:15 Uhr | Sport/Abenteuer- und Expeditionsreisen – Die Spezialreise im Korsett der Pauschalreise – Rechtsanwalt Falk Zirnstein Spezialist Reiserecht, Leipzig |
16:15 Uhr | Kaffeepause |
16:45 Uhr – 17:30 Uhr | Risiken und Besonderheiten von Sport- und Abenteuerreisen; Erfahrungsbericht eines Spezialveranstalters Ines Schmitt schulz aktiv reisen, Dresden |
17:30 Uhr – 18:15 Uhr | (Un-)beherrschbare Versicherungsrisiken von Spezialreisen? Dipl. Ing. Nils Schmidt MDT Makler der Touristik GmbH, Dreieich |
18:15 Uhr – 19.00 Uhr | Come together + Imbiss |
Für die Anmeldung wollen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular verwenden. Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € pro Person erhoben.
1. Leipziger Sportrechtstag

Datum: | 21./22. September 2007 |
Ort: | Bibliotheca Albertina und Villa Tillmanns – Leipzig |
1. Leipziger Sportrechtstag
Der 1. Leipziger Sportrechtstag diente der Aufarbeitung aktueller Probleme auf dem Gebiet des Sportrechts. Er war für eine Erstveranstaltung überaus erfolgreich. An beiden Veranstaltungstagen wurde während der Podiumsdiskussion als auch in den Fachkreisen hitzig debattiert und leidenschaftlich Stellung bezogen. Den Referenten als auch den Besuchern war die Brisanz und Tragweite des Themas sehr bewusst.
Um Ihnen nachträglich einen kleinen Einblick in die Veranstaltung zu gewähren und Sie vielleicht beim kommenden Sportrechtstag als Gast oder Referent begrüßen zu dürfen haben wir eine kleine Übersicht über das Programm des 1. Leipziger Sportrechtstages, Impressionen und Meinungen in Wort und Bild zusammengestellt.
Programm
Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung des Dopings haben wir den Ablauf der Veranstaltung wie folgt geplant, insbesondere unter Berücksichtigung der zu dieser Zeit stattfindenden Straßenrad-Weltmeisterschaft in Stuttgart und der Einführung der Olympischen Jugendspiele:
Freitag, den 21.09.2007
16:30 Uhr Einlaß/Begrüßung
16:45 Uhr Podiumsdiskussion in der Bibliotheca Albertina zu „Aktuellen Fragen zum Doping im Sport“
Teilnehmer:
- Herr Prof. Dr. Klaus Müller, Mitglied des Vorstandes der NADA und ehemaliger Leiter des Instituts für Dopinganalytik Kreischa
- Herr Dr. Lars Holger Niese, Justitiar beim DOSB
- Herr Dr. Winfried Nowack, Leiter OSP Leipzig
- Herr Hajo Seppelt, ARD-Korrespondent
- Herr Prof. Dr. Arnd Krüger, Universität Göttingen
Moderation: Winfried Wächter, LVZ
18:30 Uhr Feierliche Eröffnung des Instituts für Deutsches und Internationales Sportrecht in der Villa Tillmanns durch einen Vertreter der Stadt Leipzig sowie dem 1. Vorsitzenden des Vereins Herrn Dr. Rico Kauerhof
19:00 Uhr Geselliges Beisammensein
Zu dieser Veranstaltung haben wir Vertreter der Medien eingeladen. Erwartet werden darüber hinaus Gäste aus Politik, Wirtschaft und der Sportverbände. Auch zahlreiche erfolgreiche Sportler haben ihr Kommen angekündigt.
Samstag, den 22.09.2007
Für den Samstag ist vorgesehen, die Veranstaltung durch Gespräche in Fachkreisen fortzusetzen.
09:30 bis 12:00 Uhr Thema „Sport und Doping“
Referenten:
- Herr Prof Dr. Arnd Krüger zum Thema “Paradoxien des Dopings”
- Herr Prof. Dr. Wolfgang Schild zum Thema “Doping und Strafrecht”
- Herr PD Dr. Martin Nolte zum Thema „Dopingbekämpfung durch Arzneimittelrecht – zum jüngsten Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung“
Moderation: Dr. Sven Nagel, LL.M.EUR
14:00 bis 16:30 Uhr Thema „Sport und Gewalt“
Referenten:
- Herr Prof. Dr. Wolfgang Schild zum Thema „Gewalt und Sport”
- Herr PD Dr. R. Brinktrine zum Thema „Sportvereine als verantwortlicher Zweckveranlasser im Sinne des Gefahrenabwehrrechts? Zur Kostentragungspflicht von Sportvereinen für polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz von Sportveranstaltungen.
- Herr Uwe Kilz, Polizeidirektor zum Thema „Sport und Gewalt; Blickpunkt Fußball in Ostdeutschland“
Moderation: Dr. Rico Kauerhof D.E.A.
Diese Veranstaltung findet in der Villa Tillmanns, dem Gästehaus der Universität Leipzig, welches sich in unmittelbarer Nähe des Bundesverwaltungsgerichts befindet, statt. Dort stehen den Podiumsmitgliedern und Referenten sowie deren Begleitern Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Medienecho
Der erste Leipziger Sportrechtstage traf in der lokalen und nationalen Presse auf ein breites Echo. Davon zeugen Veröffentlichungen in großen deutschen Tageszeitungen.
Sport Echo 6. Ausgabe 7/2007, Interview mit Dr. Winfried Nowak, Leiter OSP Leipzig
Impressionen
Das war der 1. Leipziger Sportrechtstag. Am Freitag mit Podiumsdiskussion in der Bibliotheca Albertina sowie Empfang in der Villa Tillmanns und am Samstag die Fachkreise, ebenfalls in der Villa Tillmanns.
Podiumsdiskussion
Empfang
Fachkreis “Sport und Doping”
Fachkreis “Sport und Gewalt”